Abmeldungen

Wichtige Informationen

Nach einem Todesfall müssen viele bürokratische Wege beschritten werden. Hier möchten wir Ihnen einen kleinen Wegweiser darstellen.

Krankenkasse

Die zuständige Krankenkasse benötigt eine Sterbeurkunde. Meistens reicht hierzu eine Kopie.

Rente

Die Rentenstelle benötigt meistens eine originale Sterbeurkunde.

Bank

Auch ihrer Bank oder Sparkasse sollten Sie eine Mitteilung machen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist. Legen Sie dem Kreditinstitut eine Sterbeurkunde vor. In der Regel werden laufende Kosten wie Miete, Strom, Beiträge usw. wie bisher dem Konto belastet. Ob weiter Zahlungen aus dem Guthaben des Verstorbenen geleistet werden können, hängt davon ab, ob für den oder die Hinterbliebenen eine Kontovollmacht besteht.

Solche Vollmachten werden in der Regel so gestaltet, dass Sie „über den Tod des Kontoinhabers hinaus“ gelten. Wenn keine Vollmacht besteht, können Sie die Kosten, die mit dem Tod zusammen hängen, vom Konto bezahlen. Das Kreditinstitut verlangt dann die Vorlage der Rechnungen.

Sterbegeldversicherung

Hatte der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung, benötigt die zuständige Versicherung meistens eine originale Sterbeurkunde und die originale Versicherungspolice um den Versicherungsbetrag ausbezahlen zu können.

Mietvertrag

Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebt, so wird durch seinen Tod das Mietverhältnis nicht beendet. Es besteht aber die Möglichkeit der Kündigung für beide Seiten, d. h. sowohl für die Erben als auch für den Vermieter.

Wichtig: Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach. Somit kann der Vermieter eine Kündigung nur nach Angabe „wichtiger Gründe“ aussprechen. Zu diesem Thema gibt es viele Sonderregelungen. Erkundigen Sie sich deshalb am besten beim Mieterschutzbund oder bei Ihrem Rechtsanwalt.

Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ)

Der Beitrag der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt jetzt Rundfunkbeitrag und ist für die Erhebung der Rundfunkgebühren zuständig. Beim Rundfunkbeitrag-Beitragsserice müssen Sie die Geräte abmelden, wenn der Haushalt des Verstorbenen aufgelöst wird oder ummelden, wenn der Haushalt durch Hinterbliebene weiter geführt wird.

GEZ-Abmeldung

Unfallversicherung

Wenn der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, so muss im Falle eines  Unfalltodes zusätzlich zur Sterbeurkunde eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache erbracht werden, sowie, falls möglich, eine Kopie der Freigabe der Staatsanwaltschaft.

Privathaftpflicht und Rechtschutzversicherung

Den Hinterbliebenen, entsteht durch den Tod des Versicherungsnehmers, keine Beeinträchtigungen in Bezug auf ihre Versicherungsverhältnisse. Die Versicherung ist über den Todesfall zu informieren. Damit die Verträge auf den Ehepartner übertragen werden können, muß eine Kopie der Sterbeurkunde beilegt werden. Bei Alleinstehenden läuft der Versicherungsvertrag automatisch aus.

Hausrat- und Gebäudeversicherung

Bei der Hausratversicherung geht der Versicherungsschutz auf die Erbengemeinschaft über. Eine Neuordnung des Vertrages ist sinnvoll.

KFZ-Versicherung

Wird eine Umschreibung des Kfz-Versicherungsvertrages vorgenommen, so kann der Schadensfreiheitsrabatt anrechenbar übernommen werden. Eine Kündigung des Vertrages darf jedoch beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vergessen werden. Prämien, die zu viel bezahlt worden sind, werden den Hinterbliebenen rückerstattet.

Abonnements

Abonnements sind immer schriftlich mit einer Kopie der Sterbeurkunde zu kündigen. In manchen Fällen bekommen Sie Vorauszahlungen rückerstattet.

Vereine

Vereinsmitgliedschaften enden automatisch mit dem Tod des Mitgliedes. Es ist jedoch auch hier ratsam, dass die Hinterbliebenen den Tod ihres Angehörigen dem Verein mitteilen.

Damit Sie an alles denken und nicht vergessen hilft Ihnen unser Merkblatt zum Download

Merkblatt Abmeldungen

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