Gut zu wissen

Erbrecht & Erbfolge

Stirbt ein Mensch ohne einen letzten Willen (Testament, Erbvertrag) hinterlassen zu haben, tritt das gesetzliche Erbrecht in Kraft. Was das genau bedeutet, haben wir Ihnen auf dieser Seite übersichtlich zusammengefasst. 

Erbrecht für Ehepartner

Wie viel ein Ehepartner erbt, hängt einerseits davon ab, welche Erbordnung neben ihm gesetzlich zum Zuge kommt und in welchem Güterstand die Ehepartner gelebt haben.

  • bei Zugewinngemeinschaft steht dem Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, nämlich 1/4 nach Erbrecht und 1/4 nach Güterrecht als pauschalen Zugewinnausgleich zu.
  • bei Gütergemeinschaft 1/4 des sonstigen Vermögens des Erblassers nach Erbrecht.
  • bei Gütertrennung: neben 1 Kind 1/2, neben 2 Kindern 1/3, neben 3 und mehr Kindern 1/4 des Nachlasses.

Erbfolge

1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, z.B. Kinder, Enkel und Urenkel

2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B. Geschwister und Neffen/Nichten

3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B. Onkel/Tanten und Vettern/Basen

4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B.Großonkel/Großtanten

5. Ordnung: Entfernte Voreltern des Erblassers und deren Nachkommen

Gesetzliche Erben sind:
Blutsverwandte (z. B. Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Vetter, Base). Nicht in diesem Sinne sind von dieser Regelung (z. B. Schwiegereltern, Schwiegertochter, Schwiegersohn, Stiefeltern, Stiefkinder, eingeheiratete Tanten und Onkeln). Die Annahme als Kind (Adoption) bewirkt ein umfassendes gesetzliiches Verwandtschaftsverhältnis. Adoptivkinder sind den ehelichen Kindern grundsätzlich gleichgestellt.

Ihre Fragen

Wenn Sie Fragen zum Erbfolge haben, können Sie sich jederzeit Frau Heindörfer, Herrn Kramer und uns anvertrauen. 

Passau: anwaelte-passau.com Deggendorf: anwaltskanzleikramer.de