Gut zu wissen

Bestattungspflicht / Bestattungsauftrag

Der Staat überlässt in der Regel den Angehörigen selbst die Bestattung. Er greift nur ein, wenn die gesundheitliche Ordnung gefährdet ist.
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht, das heißt konkret, dass jeder Verstorbene gemäß den rechtlichen Voraussetzungen und innerhalb der kurzen gesetzlichen Frist bestattet werden muss. 
Die Details der Bestattungspflicht sind in Deutschland in den 16 Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. 
Wer muss den Auftrag einer Bestattung erteilen? 
Es gibt 2 Gruppen die einen Bestattungsauftrag erteilen dürfen.

  • Totenfürsorgerecht (Recht keine Pflicht)
    Ist ein nicht festgeschriebenes Gewohnheitsrecht und somit Ausfluss des fämilären Verhältnisses. Unabhängig vom Erbe darf jeder einen Bestattungsauftrag erteilen der zum engsten Familienkreis gehört. In manchen Bundesländern dürfen auch Lebenspartner eine Bestattung in Auftrag geben, wenn Sie in einem eheähnlichem Verhältnis leben. 
    Auch ist es möglich das Totenfürsorgerecht zu Lebzeiten an jemanden abzutreten. Freunde, Nachbarn usw. Aus diesem Recht ergibt sich das Recht zum Besitz des Leichnams.
  • Bestattungspflicht
    Im Gegensatz zur Totenfürsorge handelt es sich hierbei um eine PFLICHT. Die unten aufgeführten Personen müssen falls niemand die Totenfürsorge annimmt, den Auftrag der Bestattung erteilen. Bestattungspflichtige sind in der meisten Bestattungsverordnungen nach Rangfolge folgende Personen.
    1. Ehepartner oder Lebenspartner
    2. Kinder (volljährig)
    3. Eltern
    4. Großeltern
    5. Geschwister (volljährig)
    6. Enkelkinder (volljährig)

Wichtig: Erteilt keiner der zuständigen Personen den Auftrag, springt die Gemeinde/Stadt ein und gibt die Bestattung in Auftrag. Die Kosten dafür werden aber nach Rangfolgen den Bestattungspflichtigen in Rechnung gestellt.

Kosten der Bestattung

Die Kosten einer Bestattung gehen grundsätzlich zu Lasten der Erben oder Unterhaltspflichtigen vom Verstorbenen, wobei es auch dort je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben gibt. 
Die Verpflichtung umfasst Kosten einer standesgemäßen Besetzung. Was genau standesgemäß ist, richtet sich nach Lebensverhältnissen, Lebensstellung des Verstorbenen oder örtlichen Bräuchen. 
Können die Kosten von keinem der Angehörigen aufgebracht werden, können diese einen „Antrag auf Kostenübernahme der Bestattungskosten“ beim zuständigen Sozialamt stellen. 
Wir kennen uns aus und haben jahrzehntelange Erfahrung. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen rund um das Thema Bestattungspflicht. 

Weitere Informationen und der ausführliche Gesetzestext des Freistaates Bayern