Liebe Kunden,
sehr gern stehen wir Ihnen auch in dieser besonderen Zeit zur Verfügung. Zu Ihrem und unserem Schutz sind rechtliche Vorgaben und Einschränkungen unabdingbar. Auch wir möchten die Sozialkontakte verringern und halten uns an alle Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung des Virus.
Bitte rufen Sie uns vorher an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Auf allen Friedhöfen sind Beerdigungen und Urnenbeisetzungen möglich.
Die Zahl der Teilnehmer/innen ist auf 25 Personen aus dem engeren Familienkreis beschränkt. Die Anzahl in Kirchen oder Aussegnungshallen richtet sich nach der Anzahl der Sitzgelegenheiten, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Plätzen gewahrt werden muss, in jedem Fall ebenfalls höchsten 25 Personen. Diese Obergrenze ist zwingend einzuhalten und wird zum Teil auch kontrolliert.
Für die Trauergäste gilt eine Maskenpflicht sowohl auf dem Sitzplatz wie auch im Freien.
Weihwasser und Erde werden weiterhin nicht zur Verfügung gestellt.
Als Alternative zum Erdwurf wäre es denkbar, dass wir Blumen oder Blütenblätter bereitstellen, die die Angehörige beim Abschiednehmen als symbolischen Gruß ins Grab werfen.
Liedgesang ist aktuell nicht erlaubt.
Film- und Videoaufnahmen der Bestattung, die via Streaming für Angehörige übertragen werden, um diesen so die Möglichkeit zu bieten, dabei zu sein, sind hiermit ausdrücklich genehmigt.
Haben Sie Fragen zu Bestattungen bei Ihnen am Ort? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine kurze Mail, gerne helfen wir Ihnen weiter.
Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.
Ihre Familie Kasberger
Stand 16.12.2020